Ein Wörterbuch, genannt nach dem Gymnasiallehrer Konrad D. (1829-1911), der 1880 ein “Vollständiges orthographisches Wörterbuch der deutschen Sprache” herausgebracht hat. Weitergeführt und vielbändig ausgebaut vom Bibliographischen Institut Mannheim, versucht es, auch oft vorschnell aufgenommene sprachliche Schludrigkeiten als allgemeinverbindlich hinzustellen. Das Bemühen des D., sich bei der Rechtschreibreform zum General-Beckmesser aufzuschwingen, scheiterte an der Tatsache, dass dahinter bloß ein Beschluss der Kultusministerkonferenz stand, also eines Debattier-Clubs, der kein Staatsorgan i. S. des Grundgesetzes ist, also nichts als verbindlich vorschreiben konnte (vgl. Rechtschreibreform, Schreibfehler).
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