Der deutsche Verwaltungsjurist und nur irrtümlich meist als Volkswirtschaftler bezeichnete Hermann Heinrich G. (1810-1858) hat eine subjektive Wertlehre entwickelt, die sich kurz so zusammenfassen läßt: Von jedem Gut ist uns die erste Teilmenge die wertvollste, und jede folgende nimmt gegenüber der vorhergehenden an Wert ab (Erstes G.sches Gesetz). Die Wertabnahme eines Gutes kann jedoch dadurch aufgefangen werden, dass man seine folgenden Teilmengen durch jeweils erste Teilmengen anderer Güter ersetzt (Zweites G.sches Gesetz). So selbstverständlich das klingt, so schwierig ist es meist, sich in der Praxis entsprechend zu verhalten. Doch G. wurde damit zum Vater der Grenznutzentheorie der Volkswirtschaft (vgl. Ehe, Grenznutzentheorie, Reiz, Romanbiografie “Die Berechnung des Glücks”).
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