Wenn über einem Gesetz das Wort V. steht, handelt es sich im Zweifel um ein Gesetz zum Produzentenschutz, weil dem Gesetzgeber die cleveren Produzenten stets näher stehen als die dämlichen Verbraucher (vgl. Lobby, Volksverdummung).
Laufenbergs Läster-Lexikon
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