Wahndelikt

Wahndelikt ist, was im Wahn getan und deshalb kein Delikt ist. Aber – da erwürgt ein in Deutschland lebender muslimischer Gastarbeiter seine 16jährige Tochter, die einen nichtmuslimischen Freund hat, um seine Familie von der Schande zu reinigen, wie es Sitte und Tradition von ihm verlangen. So hat er es daheim gelernt. Deshalb ist der Vater überzeugt, keinen Mord begangen zu haben, und wundert sich sehr, dass er dennoch verurteilt wird. Das fehlende Unrechtsbewusstsein konnte ihn nicht vor dem Kerker bewahren, weil man von ihm erwarten konnte, dass er nicht nur die Gesetze seiner alten Heimat kennt und respektiert, sondern erst recht die der neuen. Das zeigt: Die bei uns lebenden Ausländer benötigen nicht nur Sprachunterricht, es fehlt ebenso an Unterweisung in Rechtskunde. Auch deshalb sind sie in unseren Gefängnissen weit überproportional vertreten. Also eine neue Chance für unsere vielen arbeitslosen Juristen, speziell auch für unterbeschäftigte Anwälte (vgl. Ausländerfeindlichkeit).

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