Völkermord

Nach der Definition der UN-Völkermordkonvention sind Aktionen, die auf die körperliche Zerstörung von Menschen einer Bevölkerungsgruppe, die Verhinderung der Vermehrung dieser Gruppe oder die Überführung von Kindern dieser Gruppe in eine andere gerichtet sind, Völkermord. So klar das ist und so eindeutig verboten, die Beispiele mehrten sich auch noch im 20. Jahrhundert: Nach der mehr oder weniger kompletten Vernichtung der Armenier durch die Türken, der Juden durch die Nazis, der Kambodschaner durch die Pol-Pot-Clique, der ruandischen Tutsi durch die Hutu-Milizionäre, der christlichen Südsudanesen durch die muslimischen Nordsudanesen und der Kosovo-Albaner durch die Serben ist jetzt wieder Platz für Neues unter dem Stichwort V. in den aktualitätsgeilen Gazetten der Welt (vgl. Frieden, Genozid).

Dieser Beitrag wurde unter Lästerlexikon, S-Z, V abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.