Zölibat

Der Z. (auch das Z.) ist die kirchenrechtlich begründete Pflicht der katholischen Geistlichen, also der Diakone, Priester und Bischöfe aller Art, zur Ehelosigkeit und zur völligen geschlechtlichen Enthaltsamkeit. Diese Version der Daumenschraube an anderer Stelle hat erst im Jahre 306 n.d.Z. die Synode von Elvira sich einfallen lassen. Deshalb kursiert unter den katholischen Geistlichen die Devise: Wenn schon keine Elvira, dann doch wenigstens einen Edwin. Dabei war der Sinn der Vorschrift, eine Funktionärselite der Kirche zu bekommen, die von irdischen Dingen unabhängig in ungeteilter Hingabe an Gott lebt und arbeitet. In eingeschränkter Form gibt es den Z. auch in der orthodoxen Kirche. Die Protestanten haben bei diesem widernatürlichen Unfug nicht mitgemacht, sich vielmehr der alten jüdischen Pflicht des Mannes zur Vermehrung erinnert. Was zur Folge hat, dass viele protestantische Pfarrhäuser sich zu bedeutenden Kultur-Katalysatoren entwickelt haben, während die katholische Kirche vielfach das falsche Personal bekommt, das in Falschheit leben muss und der Kirche immer neue Skandale liefert (vgl. Pfarrer, Kirche, Natur).

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