Unsere W. basiert nach weitverbreiteter, wenn auch nicht allgemeiner Auffassung auf dem besonderen Wert des Menschen. Würde man auch dem Tier W. zusprechen, wäre unsere W. nichts Besonderes mehr. So aber gilt sie als einer der wenigen Pluspunkte des Menschen innerhalb der Zoologie. Unsere W. muss deshalb durch besondere Gesetze geschützt werden – nicht gegen Tiere, sondern gegen Menschen. Klein geschrieben ist sie zwar bloß eine Möglichkeitsform, aber großgeschrieben und mit dem weiblichen Artikel versehen, ist sie die Kernaussage der deutschen Verfassung, des Grundgesetzes von 1949: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das gilt auch weiterhin trotz all der Einschränkungen, die dieses Läster-Lexikon aufzeigt. (vgl. Mensch, Menschenwürde, Menschlichkeit, Konjunktiv).