Unser Strafrecht basiert auf der Vorstellung, dass wir einen freien Willen haben. Weitgehend nur Einbildung, wie Biochemiker und Psychologen als Gutachter den Richtern immer häufiger klarmachen. Was der Freie Wille der Natur wert ist, zeigt sie daran, dass sie unsere beiden fürs Leben und Weitergeben des Lebens wichtigsten Muskeln, den Herzmuskel und den Erektionsmuskel, unserer Willkür entzogen und als unwillentliche Muskeln eingerichtet hat – als manchmal auch unwillige (vgl. Erektionsstörung, Freiheit, Schlappschwanz.)
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