Widerruf

Mit einem freiwilligen, sofortigen W. kann man sich vor Anzeigen und Schadensersatzklagen schützen. Doch sollte man dabei peinlich genau darauf achten, dass man exakt die falsche Behauptung zurücknimmt. Zum Beispiel: Wer behauptet hat, die Hälfte der Spitzenpolitiker seines Landes sei geisteskrank, der muss sich zu dem W. durchringen: Die Hälfte der Spitzenpolitiker meines Landes ist nicht geisteskrank (vgl. Exaktheit, Urteilsfähigkeit).

Dieser Beitrag wurde unter Lästerlexikon, S-Z, W veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.