Mit einem freiwilligen, sofortigen W. kann man sich vor Anzeigen und Schadensersatzklagen schützen. Doch sollte man dabei peinlich genau darauf achten, dass man exakt die falsche Behauptung zurücknimmt. Zum Beispiel: Wer behauptet hat, die Hälfte der Spitzenpolitiker seines Landes sei geisteskrank, der muss sich zu dem W. durchringen: Die Hälfte der Spitzenpolitiker meines Landes ist nicht geisteskrank (vgl. Exaktheit, Urteilsfähigkeit).
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