auch Rufname genannt, als Gegensatz zu Nachname oder Familienname. In Island sind heute noch im Telefonbuch die Teilnehmer nur in alphabetischer Ordnung nach V. eingetragen. Genauso wurden bei uns bis ins 18. Jahrhundert hinein die Personen in Gerichtsbüchern aufgeführt. Dabei hat sich auf dem Kontinent schon im 16. Jahrhundert die Zweinamigkeit aus V. und Nachname durchgesetzt, wobei der Nachname als der eigentliche Name der Person gilt, weil er weniger oft auftritt und nicht so beliebig wählbar wie der V. ist (vgl. Duzen, Name, Perdu).
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