Ein V. ist im Idealfall die freie Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Personen, in den meisten Fällen jedoch eher eine Unterwerfungserklärung der einen Seite, weil von der anderen Seite alles unverrückbar festgelegt wurde (z. B. Friedensvertrag, Verlagsvertrag, Mietvertrag). Die Möglichkeit einer späteren Kontrolle des Vertragsinhalts durch die Gerichte rechtfertigt für solche Diktate nicht den euphemistischen Begriff V., dennoch heißt nach wie vor eine der Grundforderungen in der Erziehung der Deutschen: Vertragt Euch! (vgl. Ergebenheit, Macht, Gerechtigkeit)
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