Ein T. ist bestenfalls der geschickte Versuch, mit sich selbst ins Reine zu kommen, oft aber mehr das Bemühen, im Urteil der Nachwelt gut wegzukommen, indem man als Angeklagter, als Staatsanwalt, als Verteidiger und Kronzeuge sowie als Sachverständiger und Richter einmal deutlich seinen eigenen Standpunkt vertritt (vgl. Befangenheit, Wahrheit)
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