Nach landläufiger Meinung ist R., wenn ein Kerl, der eine Frau vergewaltigt hat, den größten Teil seiner Strafe ruhig absitzt und deshalb vorzeitig entlassen wird, so dass er anschließend reihenweise kleine Jungen entführen und missbrauchen kann. Was nach landläufiger Meinung eine Folgeerscheinung ist, die mit der R. nichts zu tun hat, weil sie bloß mit der leider unvermeidlichen Überbelegung unserer Haftanstalten zusammenhängt (vgl. Gerechtigkeit, Libido-Umfinalisierung, Schwulität, Sex).
Laufenbergs Läster-Lexikon
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