Nothilfe

Zur N. ist jeder verpflichtet, wenn er mitkriegt, wie jemand attackiert wird. Durch Unterlassen der N. macht er sich strafbar. Dieser hohe Anspruch an das mitmenschliche Ethos des einzelnen ist seit langem in den westlichen Staaten geltendes Recht. Durch zahlreiche Fälle unterlassener N. auf der Ebene staatlichen Handelns war die N. unter Juristen in Frage gestellt. Weil man sich sagte: Wenn Staaten nicht zur N. verpflichtet sind, dann können Einzelpersonen erst recht nicht dazu verpflichtet sein. Doch statt die N.-Verpflichtung des einzelnen abzuschaffen, hat die westliche Völkergemeinschaft jetzt den umgekehrten Weg eingeschlagen. Man fühlt sich erstmals auch als Staat zur N. verpflichtet, wenn ein Staat der Gewalttäter ist. So ist nach dem Verdorren von Völkerbund und UNO mit dem Einschreiten der NATO bei den Attacken Serbiens gegen die Kosovo-Albaner ein Stück neues Völkerrecht etabliert worden. Wenn sich nun im “globalen Dorf Erde” aus der NATO ein neuer Dorfpolizist und aus dem Haager Gerichtshof ein neues Dorfgericht entwickelt, dann hat sich der serbische Präsident Milosevic so verdient gemacht um die Rechtsentwicklung, dass man ihm ein Denkmal errichten und den Titel verleihen sollte: Entwicklungshelfer des Rechts (vgl. Gangster, Recht, Völkerrecht, Weltpolizist, Zivilcourage).

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