Inzest

Das manchmal sehr lästige Verbot des Beischlafs zwischen nahen Verwandten stammt aus der Antike und gilt in Deutschland nach wie vor. Dabei hatten die Nationalsozialisten es abgeschwächt und nur noch wegen der Gefahren für das Erbgut gelten lassen. Und in vielen Ländern, z. B. Russland, China, Frankreich und Niederlande, ist I. nicht strafbar. 2008 hat das Bundesverfassungsgericht die Strafbarkeit von I. bestätigt und das mit den überkommenen Moralvorstellungen begründet, nicht mit dem Schutz der Nachkommenschaft. Man kann Vergangenheitsbewältigung also auch mit einem großen Schritt zurück in die Antike schaffen statt mit einem beherzten Voranschreiten (vgl. Gesundheit, Moral).

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