Besonders intensive G. bis hin zu Spateneinsatz, tiefer Fundamentierung des Gedenksteins und Naturdüngung des Pflanzenschmucks schlägt, selbst wenn sie nur der Beruhigung des schlechten Gewissens dient, schnell in Störung der Totenruhe um, und die ist strafbar. Nur tröstlich, auch die emsigsten Grabpfleger wechseln irgendwann von aktiv zu passiv (vgl. Gewissen, schlechtes; Ruhe; Übertreibung).
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