Gottesbezug

In der schon recht liberalen Weimarer Verfassung von 1919 hatte es geheißen, ein Eid könne auch mit dem Bezug auf Gott gesprochen werden. Das Grundgesetz von 1949 brachte dagegen die Formulierung, ein Eid könne auch ohne den Bezug auf Gott geleistet werden. Das war ein großer Schritt zurück in Richtung Mittelalter, nämlich von der ideologischen Neutralität als dem Normalzustand zur Ideologie als Normalität. Bleibt zu befürchten, dass es bei dem in etlichen Weltreligionen herrschenden Trend zum Fundamentalismus, der neuerdings sogar bei den noch vorhandenen Resten des Christentums zu spüren ist, in der zukünftigen Verfassung der Europäischen Union heißen wird, ein Weglassen des Bezugs auf Gott beim Eid könne zu strafrechtlicher Verfolgung führen (vgl. Fundamentalismus, Religion).

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