Jemanden als B. zu bezeichnen, ist in Deutschland ungefährlich, weil das von der großen Mehrheit der Zeitgenossen immer noch nicht als Beleidigung oder üble Nachrede empfunden wird und deshalb keine Straftat ist. Es gibt sogar Schreiber, die es direkt darauf anlegen, so geschmäht zu werden (vgl. Bestseller, Bewusstseinshygiene, Krimi, Riese, Schriftsteller).
Laufenbergs Läster-Lexikon
Meine Bücher
Bilderschau
Schlagwörter
Newsletter bestellen
Meta