A. kann man durchaus als eine besondere Art von Losen betrachten. Denn der Arbeitgeber, der in die Lostrommel greift, hat bezüglich Hauptgewinn und Nieten kaum mehr oder weniger Chancen als bei jeder anderen Verlosung (vgl. Glücksspiel, Menschenbeurteilung).
Laufenbergs Läster-Lexikon
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