Völkerrecht

Völkerrecht ist das zwischenstaatliche Recht, das zwar keine Gewalttaten des einen Staates gegen den anderen verhindern kann, den handelnden Staat aber ins Unrecht setzt, was schwerwiegende strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen für die Verantwortlichen (Kriegsverbrechertribunale, Internationaler Strafgerichtshof, Entschädigungszahlungen) haben kann. Neues V. entsteht aus staatlichem Handeln, das von der Überzeugung der überwiegenden Zahl von Staaten getragen wird, dass dieses Handeln rechtmäßig ist. Dazu ist keine ausdrückliche Zustimmung erforderlich, es genügt schon ein stillschweigendes Einverständnis. Für den einzelnen Staat heißt das: Da ist tatsächlich einmal das Volk der Gesetzgeber, wenn es sich nur lautstark genug äußert und damit seine Regierung zu Protesten gegen den völkerrechtswidrig handelnden Gewalttäter zwingt (vgl. Demokratie, Hegemonie, Präventivkrieg).

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