Alleinherrscher. Als Staatsoberhaupt typisch für Gesellschaften in der Frühphase ihrer Entwicklung. Wenn eine Ehefrau ihren Ehemann als T. bezeichnet, hat er sich erdreistet, in ihre Alleinherrschaft hineinzureden (vgl. Diktatur, Projektion).
Laufenbergs Läster-Lexikon
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