Alleinherrscher. Als Staatsoberhaupt typisch für Gesellschaften in der Frühphase ihrer Entwicklung. Wenn eine Ehefrau ihren Ehemann als T. bezeichnet, hat er sich erdreistet, in ihre Alleinherrschaft hineinzureden (vgl. Diktatur, Projektion).
Laufenbergs Läster-Lexikon
Meine Bücher
Bilderschau
Lade Dir den Flash Player, um die Diashow zu sehen.Schlagwörter
Newsletter bestellen
Meta
Der Computer Doktor in Mannheim