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Willensfreiheit

Illustration: Guntram Erbe, Hilpoltstein

Illustration: Guntram Erbe, Hilpoltstein

W. ist nach Arthur Schopenhauer (1788-1860) eine Farce, die er so definiert hat: „Der Mensch kann zwar tun, was er will, aber er kann nicht wollen, was er will.“ Damit war Schopenhauer schon sehr nahe an der Erkenntnis, dass all unser Wollen dem Diktat des Ichs unterliegt. Nimm es leicht, lieber Arthur, wenn ich deshalb sage: „Ich grüße dich als einen meiner Wegbereiter“ (vgl. Ich-Instinkt, Philosophie).

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Willensfreiheit, fehlende

Unser Strafrecht basiert auf der Vorstellung, dass wir einen freien Willen haben. Weitgehend nur Einbildung, wie Biochemiker und Psychologen als Gutachter den Richtern immer häufiger klarmachen. Was der Freie Wille der Natur wert ist, zeigt sie daran, dass sie unsere beiden fürs Leben und Weitergeben des Lebens wichtigsten Muskeln, den Herzmuskel und den Erektionsmuskel, unserer Willkür entzogen und als unwillentliche Muskeln eingerichtet hat – als manchmal auch unwillige (vgl. Erektionsstörung, Freiheit, Schlappschwanz.)

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