Ein Massenmörder kann so gut zur P. gehören wie ein Fernsehpfarrer oder eine Nutte. Sie müssen uns nur oft genug in Zeitungen, Zeitschriften, Film oder Fernsehen begegnen. Trotzdem ist die Bezeichnung als Prominenter noch nicht als Beleidigung strafbar (vgl. Bekanntheitsgrad, Öffentlichkeitsarbeit, Persönlichkeit, Schaffen).
Laufenbergs Läster-Lexikon
Meine Bücher
Bilderschau
Schlagwörter
Newsletter bestellen
Meta