Kollateralschäden

Im Ersten Golfkrieg (1990/91) aufgekommener euphemistischer Begriff, der die Vernichtung von Leben und Sachwerten, die nicht Kriegsziele waren, als unvermeidlichen Nebeneffekt entschuldigen sollte. Damit wollte man sich verstecken hinter dem Unterschied zwischen den strafrechtlichen Begriffen Dolus eventualis = bedingter Vorsatz (billigend in Kauf genommen) und Dolus directus = bestimmter Vorsatz (mit Absicht), die jedoch, was verschwiegen wurde, beide vorsätzliches Handeln bezeichnen. Also: Schuldig! (vgl. Euphemismus, Krieg, Völkerrecht, Weltpolizist).

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