Flagge

Ein fundamentaler Unterschied, der Zeitungsschreibern nicht beizubringen ist: Eine F. ist das Hoheitszeichen eines Staates oder einer sonstigen Gebietskörperschaft. Das einzelne Stück Stoff hat keinen besonderen Wert, sondern ist durch jedes gleichartige Stück Stoff ersetzbar; um so höher aber ist sein Symbolwert, dessen Verletzung durch besondere Strafgesetze geahndet wird. Im Gegensatz dazu ist eine Fahne stets ein Einzelstück von eigenem Wert, nicht ohne weiteres ersetzbar (Vereinsfahne, Regimentsfahne). Weder F. noch Fahne sind die in der Schiffahrt gebräuchlichen sogenannten Signalflaggen und die Alkoholfahne (vgl. Bildungsnotstand, Deutschlandfahne, Journaille).

Dieser Beitrag wurde unter A-I, F, Lästerlexikon abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.